Die Teilnahme an allen Veranstaltungen geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Wir müssen deshalb jede Haftung ausschließen und empfehlen allen Teilnehmern eine eigene Haftpflicht-, Unfall- und Reiseversicherung (z.B. die DSV-Versicherung) abzuschließen.
1.1.1. Zu der in Punkt 1.1 angesprochenen „Gefahr“ gehört momentan auch die Ansteckung mit dem COVID-19. Sollte sich ein Teilnehmer mit den COVID-19 infizieren, so ist die SZS aus jeglicher Haftung, sowie von allen Rechtsansprüchen ausgeschlossen. Hierbei ist die Ansteckung durch jegliche Personen, sowie kurzfristige Absagen, welche aufgrund der aktuellen Lage entstehen, mit eingeschlossen.
Für Ausfahrten, die unter das Reiserecht fallen, schließen wir für jeden Teilnehmer eine Insolvenzversicherung ab.
Zahlung
Siehe Angaben der jeweiligen Angebote. Bei Anzahlung muss der Restbetrag spätestens vier Wochen vor Reiseantritt überwiesen worden sein. Die Anmeldung hat nur bei erfolgter Bezahlung Gültigkeit. Eine Barzahlung ist in Ausnahmefällen, nach Rücksprache, möglich.
Rücktritt durch den Kunden / Teilnehmer;
2.2.1.Bei Abmeldung bis 10 Tage vor Kursbeginn muss eine Bearbeitungsgebühr von 10 % der Kursgebühren einbehalten werden. Bei späterer Abmeldung erhöht sich dieser Betrag um die entstandenen Kosten.
2.2.2. Sollte ein Kursteilnehmer durch Krankheit verhindert sein, so kann er seine Berechtigung an einen anderen Interessenten weitergeben. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht!
2.2.3. Bei einer Absage durch den Kursteilnehmer, aufgrund der Befürchtung mit COVID-19 infiziert zu werden o.ä., besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Die Berechtigung zur Teilnahme, kann an einen anderen Interessenten weitergegeben werden. Die Weitergabe muss durch den Kursteilnehmer selbst erfolgen.
2.2.4. Bei Pauschalreisen: Erfolgt der Rücktritt eines Teilnehmers spätestens vier Wochen vor Antritt der Reise, so werden € 25,- Bearbeitungsgebühr und die entstandenen Stornogebühren einbehalten. Bei späterem, auch unverschuldetem Rücktritt erhöht sich der Betrag um die entstandenen Kosten (Leerbettzahlungen, Sitzplatzreservierungen, etc.). Eine Rücktrittsversicherung durch die SZS besteht nicht!
2.2.5.Die oben genannten Punkte finden auch dann Anwendung, wenn der Teilnehmer das Angebot der SZS aufgrund einer Verschärfung der Regeln für ungeimpfte Wintersportler nicht, oder nur eingeschränkt nutzen kann.
2.3. Rücktritt durch den Veranstalter;
2.3.1.Die SZS kann in folgenden Fällen, ohne die Einhaltung einer Frist, vor Antritt der Reise / des Kurses vom Reise- / Kursvertrag zurücktreten oder nach Antritt des Kurses / der Reise kündigen:
2.3.2.Bei nachhaltiger Störung der Durchführung des Kursbetriebs oder bei vertragswidrigem Verhalten des Teilnehmers, kann ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters auf Punkt 2.3.1 zurückgegriffen werden, sodass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Die SZS behält den Anspruch auf die Kursgebühren.
2.3.2.1.Hierunter fallen auch falsche Angaben bzgl. des Impfstatus, oder Verstöße gegen das Hygienekonzept der SZS.
2.3.3. Bei Unzumutbarkeit der Durchführung des Kursbetriebs nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter, weil das Buchungsaufkommen für den Kurs zu gering ist und / oder die entstehenden Kosten für die Durchführung des Kursbetriebs die wirtschaftliche Obergrenze übersteigt.
2.3.4. Aufgrund von amtlichen Anordnungen (Risikogebiete, Untersagung Wintersportbetrieb, Einreise- / Beherbergungsverbot, …), sofern der Kursbetrieb nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen (das Ersatzskigebiet befindet sich in einer zu großen Entfernung zu dem geplanten Skigebiet) möglich wäre und der daraus entstehende Aufwand für die SZS und deren Kursteilnehmer nicht tragbar wäre.
2.3.5. Wird aus den Gründen der Punkte 2.3.3 und 2.3.4 abgesagt erhält der Teilnehmer seine Kursgebühren zurück. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Hierunter fallen auch alle Gebühren, welche auf Kosten des Teilnehmers entstanden sind.
2.3.6. Muss die Ausfahrt / der Kursbetrieb nach dem Beginn derselbigen, aufgrund von amtlichen Anordnungen oder der Entwicklung der COVID-19-Pandemie abgebrochen werden, können keine Kosten, weder die Kursgebühren, noch Kosten welche zu Lasten des Teilnehmer fallen,zurückerstattet werden.
Persönliche Angaben
Mit der Anmeldung verpflichtet sich JEDER Teilnehmer, wahrheitsgemäße Angaben gegenüber der SZS zu machen und bei Änderungen diese unverzüglich mitzuteilen. Die personenbezogenen Daten können auf Anforderung durch eine zuständige Behörde, an diese weitergegeben werden. Nach spätestens vier Wochen werden die Daten durch die SZS vernichtet.
3.1.1. Unter Punkt 3.1 fällt die Auskunft bzgl. des 3G Status, der dem Organisator der SZS zu Beginn der Ausfahrt vorzuzeigen ist.
3.1.2.Weiterhin verpflichtet sich der Teilnehmer zur Einhaltung des Hygienekonzepts der SZS.
Gültigkeit
Mit der Anmeldung gelten die vorstehenden Bedingungen als vereinbart, auch wenn Sie versäumt haben, sich zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Abfahrtsort (Busausfahrt / Jugendwoche)
Schwieberdingen: am Parkplatz der Turn- und Festhalle Herrenwiesenweg
Die Gepäckmenge ist auf max. 1 Sportgerät und max. 20kg Gepäckgewicht inkl. Ski- oder Snowboardstiefel beschränkt. Bis zum Einladen und nach dem Entladen am Zielort sind Sie für Ihre Gepäckstücke verantwortlich.
Anmeldung und Buchung der Reise / des Kurses
Die Anmeldung erfolgt online über unsere Internetseite http://skischule-schwieberdingen.dein der jeweiligen Ausschreibung der Ausfahrt. Dort ist die genaue Vorgehensweise beschrieben.
Die Anmeldung ist erst gültig, wenn die online-Anmeldung erfolgt und die Zahlung auf dem Konto der SZ-Schwieberdingen gutgeschrieben ist. Der Betrag muss grundsätzlich überwiesen werden!
Ist die Ausfahrt ausgebucht oder abgesagt erfolgt eine telefonische oder schriftliche Absage.
Wir fotografieren und fertigen Videoaufzeichnungen auf unseren Ausfahrten an. Mit der Teilnahme treten Sie alle Bildrechte an die SZ-Schwieberdingen ab. Bei Einwänden bitten wir um einen schriftlichen Widerspruch.
Mit der Anmeldung und Buchung bestätigt jeder Teilnehmer, die oben genannten Reise- und Kursbedingungen, das Hygienekonzept der SZS, sowie die allgemeinen Hinweise gelesen und verstanden zu haben und verpflichtet sich dazu, diese einzuhalten.